Titel: Heirat im Monat Ramadân
Frage: Im Namen Allâhs des Allerbarmers des Allbarmherzigen!
Ich bin ein junger Mann, der, so Allâh will, eine Woche vor dem Monat Ramadân heiraten wird. Gibt es nun etwas gegen den Geschlechtsverkehr ob des Fastens einzuwenden, da sich der Körper ob des Fastens und der Arbeit am Morgen der ermüdenden Anstrengung aussetzt? Und verursacht das Erwecken der Begierde während des Fastens eventuell das Fastenbrechen?
Antwort: Im Namen Allâhs des Allerbarmers des Allbarmherzigen!
Geehrter Bruder, As-Salâmu alaikum wa rahmatu-llâhi wa barakâtuh!
Und nun zur Frage:
Es gibt keinen Widerspruch zwischen dem Fasten und dem Geschlechtsverkehr, da man während des Fastens keinen Geschlechtsverkehr ausüben darf. Wenn man jedoch das Fasten bricht und der Körper nach der Arbeit und dem Fasten zur Ruhe kommt, erlangt der Körper wieder sein physisches Wohlbefinden. Das Herz beruhigt sich auch vom Glauben her durch den Qurân, das Tarâwîh-Gebet (freiwilliges Gebet nach dem Nachtgebet im Monat Ramadân) und das Stehen im freiwilligen rituellen Gebet in der Nacht. Mit der psychischen und physischen Ruhe kannst du ohne Probleme den Geschlechtsverkehr durchführen.
Außerdem nutzt der Geschlechtsverkehr dem Körper auf physiologische Weise, treibt zur Aktivität und zur Vitalität an und veranlasst die psychische Stabilität und die Glückseligkeit, so dass du eine größere Akzeptanz gegenüber dem Leben und dem Gehorsam findest.
Daher gibt es keinen Anlass zur Unruhe, dass man den Geschlechtsverkehr [nach dem Fastenbrechen] im Ramadân durchführt. Sei nur darauf bedacht mittelmäßig zu sein! Versuch den Geschlechtsverkehr erst auszuüben, wenn ihr beide psychisch und physisch bereit sowie weder müde noch erschöpft seid!
Was nun die Rechtsnorm für die Heirat vor Ramadân oder im Ramadân betrifft, so gibt es nichts dagegen einzuwenden. Was aber die aus dem Fasten resultierende ermüdende Anstrengung anbelangt, ist dies eine normale Angelegenheit. Die Frage des Geschlechtsverkehrs mit deiner Ehefrau hängt mit der physischen und psychischen Bereitschaft beider Eheleute zusammen.
Beruhige dich also und mach dir keine Sorge hinsichtlich dieser Angelegenheit! Sei darauf bedacht dich von all dem fernzuhalten, was die Begierde tagsüber im Ramadân hervorruft, damit ihr nichts Verbotenes begeht!
Möge Allâh euch segnen und euch ein gutes Leben führen lassen!
Und Allah verleiht den Erfolg!