Meine Großmutter ist 91 Jahre alt und bettlägerig. Doch sie will fasten. Wie lautet die islâmische Rechtsnorm dazu?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wenn deine Großmutter des Fastens fähig ist und es keine Folgeschäden nach sich zieht und sie im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist, so ist das Fasten für sie Pflicht. Ans Bett gebunden zu sein, bedeutet nicht, unfähig zu sein zu fasten. Sollte sie jedoch auf Grund ihres hohen Alters nicht fasten können, oder sollte das Fasten ihr schaden und unerträglich schwer fallen, so soll sie ihr Fasten brechen und für jeden Tag einen Armen speisen. Die Speisung muss von ihrem Geld erfolgen und nicht vom Geld eines Anderen. Sollte sie keines besitzen, entfällt auch die Speisung.
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