Lieber Bruder! In unserem Land gibt es im Monat Muharram leider viele nicht islamkonforme Neuerungen, für die Allah jedoch keine Ermächtigung herabgesandt hat.
Unsere Nachbarn kochen Essen zum Anlass des Todestages Al-Hussains ibn Alî möge Allah mit beiden zufrieden sein.
Sie bringen uns dieses Essen und sagen, sie machen es um Allâhs Wohlgefallen und die Belohnung solle Al-Hussain zukommen. Dies geschieht jedes Jahr. Darf man dieses Essen verzehren.
Wenn nicht, sollen wir es dann beseitigen?
Möge Allâh Ihnen dazu verhelfen, womit Er zufrieden ist.
Das Lob ist Allâhs und möge Er den Gesandten Allâhs in Ehren halten und bewahren, sowie seine Familie und seine Gefährten.
Die jährlichen Versammlungen und Feste zum Anlass eines Toten sind allesamt dem Islâm widersprechende Neuerungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Tote Al-Hussain ibn Alî oder sonst jemand ist.
Der Muslim muss sich von diesen Festen fernhalten und darf nicht daran teilnehmen. Er muss diejenigen, die diese Feste feiern, in Weisheit dazu aufrufen, dies zu unterlassen und an der Sunna festzuhalten, sowie die Muslime vor der nicht islamkonformen Neuerung warnen. Wenn es Gutes birgt, ihre Geschenke anlässlich dieser Feste anzunehmen, kann man dies bedenkenlos tun und man darf sie auch verwenden. Die Gelehrten haben es sogar erlaubt, Geschenke von Nicht-Muslimen anlässlich ihrer Feste anzunehmen. Um so mehr nimmt man diese von einem Muslim an, der derartige Neuerungen praktiziert.
Wenn es allerdings Gutes birgt, ihre Geschenke zurückzuweisen, auf dass die Menschen vor dieser Neuerung zurückschrecken und davon ablassen, so weist man sie zurück. Man muss hierbei sehr taktvoll vorgehen. Der Zurückweisende soll erklären, dass er das Geschenk nur zurückgewiesen hat, weil es zu Anlass eines Festes gegeben wurde, das nicht zum Islâm gehört und dass er darauf bedacht ist, diese nicht islamkonforme Neuerung zu beseitigen und nicht fortzusetzen.
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