Im Namen Allâhs des Allerbarmers des Allbarmherzigen!
As-Salâmû alaikum wa rahmatullâhi wa barakâtuh,
und nun zur Frage:
Meine Frage lautet: Darf man den Namen Allâhs während des Verrichtens der Notdurft in Gedanken aussprechen? Es ist zu bemerken, dass man die Basmala (die Worte „Im Namen Allâhs des Allerbarmers des Allbarmherzigen!“) und die Regel der Notdurft vor dem Betreten der Toilette vergessen hat. Die rituelle Gebetswaschung (Wudû) ist meines Wissens ohne Basmala rechtsungültig.
Zeigt mir den richtigen Weg, möge Allâh es euch mit Besserem vergelten und as-Salâmû alaikum!
Aller Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Welten und möge Allah Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Antwort:
Die meisten Rechtsgelehrten vertreten die Auffassung, dass das Gedenken Allâhs im Herzen auf der Toilette zulässig und nicht unerwünscht ist.
Der schafiîtische Al-Budschairimi sagte: „Niest jemand auf der Toilette, lobpreist er Allâh in seinem Herzen, wobei er seine Zunge nicht bewegen darf, das heißt, er soll keine Worte aussprechen, die er selbt hören kann. Die lautlose Rede und das Räuspern sind also nicht unerwünscht.“
Der malikitische Ad-Dusûqi erwähnte den Konsensus über das Nicht-Unerwünschtsein des Gedenken Allâhs im Herzen auf der Toilette, indem er wörtlich sagte: „Der Auslegende nahm das Gedenken Allâhs im Herzen auf der Toilette von seinen laut ausgesprochenen Worten "mit der Zunge" aus, denn dieses ist nach einvernehmlicher Meinung nicht unerwünscht.“
Was nun die Basmala beim Wudû betrifft, so lautet die Lehrmeinung der meisten Gelehrten, dass diese Sunna und keine Pflicht ist.
As-San‘âni sagte: „Die Gelehrten sind hinsichtlich der Basmala unterschiedlicher Meinung. Die Lehrmeinung von Ahmad und den Zâhirîten lautet, dass sie eine Pflicht ist. Die Hanafîten und Schafiîten meinen hingegen, dass es sich um eine Sunna handelt.“
Und Allâh weiß es am besten!
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