Wie ist es zu beurteilen, wenn jemand einen Betenden absichtlich zum Lachen bringt?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Das Gebet ist von enormer Bedeutung, der keine andere rituelle Handlung gleichkommt, denn es ist die Hauptsäule der Religion, ohne die die Religion nicht existiert.
Das Gebet ist auch das Erste, worüber der anbetend Dienende am Tag der Auferstehung Rechenschaft abzulegen hat. Dazu überlieferte At-Tabarânî, dass der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Das Erste, worüber der anbetend Dienende am Tag der Auferstehung Rechenschaft ablegen muss, ist das Gebet.“
Der Islâm legt so großen Wert auf das Gebet, dass er sein regelmäßiges Verrichten anordnet, ob man nun sesshaft oder unterwegs ist, sich im Zustand der Sicherheit oder dem der Angst befindet. Dazu sagt Allâh der Erhabene: "Haltet die Gebete ein, und (besonders) das mittlere Gebet, und steht demütig ergeben vor Allâh. Wenn ihr in Furcht seid, dann (verrichtet das Gebet) zu Fuß oder im Reiten." (Sûra 2:23-239). Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte in einer authentischen Überlieferung: „Ihr alle sprecht (im Gebet) wahrhaftig zu eurem Herrn, so stört euch nicht gegenseitig und erhebt eure Stimmen nicht gegenseitig beim (Quran-)Rezitieren!“ (Überliefert von Abû Dâwûd.)
Wer die Betenden absichtlich zum Lachen bringt, berücksichtigt zweifellos nicht die erhabene Stellung dieser großartigen rituellen Handlung, in der der Betende nach dem Hadîth zu seinem Herrn dem Hocherhabenen spricht. Wenn es verboten ist, den Qurân in diesem Fall laut zu rezitieren und die empfohlenen Bittgebete laut zu sprechen, und es strikt verboten ist, vor dem Betenden zu gehen, um ihn nicht zu stören, dann ist es mit größerem Anrecht verboten, den Betenden mit etwas anderem als dem Qurân-Rezitieren zu stören und dadurch dessen Gebet ungültig zu machen.
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