Wenn sich ein Kranker nicht von seinem Platz bewegen kann, darf der Vorbeter dann zu seiner Rechten das Gebet leiten?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Es entspricht der Sunna, dass derjenige, der allein im Gebet geführt wird, zur Rechten des Vorbeters steht, wie es in einem Hadîth von Ibn Abbâs überliefert ist. Ibn Abdulbarr sagt in At-Tamhîd: „Es ist eine Sunna, über die sich alle einig sind, dass die Person, die allein mit dem Vorbeter das Gebet verrichtet, nur zu seiner Rechten steht.“
Dies wurde bereits in der Fatwa Nr. 7010 verdeutlicht. Wenn der im Gebet Geführte so krank ist, dass er sich nicht bewegen kann, muss sich der Vorbeter an seine Linke stellen, um das Gewünschte zu erreichen. Dies zeigt das Gebet zur Linken von Abû Bakr, wie von Al-Buchârî überliefert: Von Âischa ist überliefert, dass sie sagte: „Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) kam und setzte sich zur Linken von Abû Bakr. Abû Bakr verrichtete das Gebet stehend und der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) verrichtete das Gebet sitzend. Und Abû Bakr folgte dem Gebet des Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken).“
Wenn der Vorbeter keinen Platz zur Linken des Kranken findet, kann er bedenkenlos zu seiner Rechten stehen, weil es sich lediglich um etwas Empfohlenes handelt.
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