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Jemand war sich unsicher, ob er sieben Steinchen geworfen hat oder nicht, und ging, ohne weitere zu werfen.

Frage

Ich habe die Steinsäulen rituell beworfen. Während des Bewerfens war ich mir unsicher, ob ich sieben oder sechs Steinchen geworfen habe. Ich dachte, es wären eher sieben gewesen und ging. Bin ich zu etwas verpflichtet?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Die Gelehrten haben verschiedene Meinungen über denjenigen, der ein Steinchen nicht geworfen hat. Manche, wie Imâm Mâlik, sagen, er müsse ein Opfertier schlachten. Andere verpflichten ihn zur Speisung im Ausmaß eines Mudd (Hohlmaß), wie Imâm As-Schâfi'î. Abû Hanîfa sagte: „Für jedes Steinchen, das er vergessen hat, speist er einen Bedürftigen mit einem halben Sâ (Hohlmaß) Weizen.“ Andere Gelehrte wiederum erlegen ihm dafür nichts auf.

Imâm Ahmad sagte: „Wenn ein oder zwei Steinchen fehlen, macht es nichts.“

Dieser Meinung sind ebenfalls Mudschâhid und Ishâq. Auch Ibn Hazm hat sie gewählt. Und wir haben bereits früher die Rechtsschule von Imâm As-Schâfi'î für ausschlaggebend erklärt.

Demzufolge bist du dazu verpflichtet, ein Mudd Essen im sakrosankten Bezirk zu spenden. Der Zweifel während der rituellen Handlung) wird nämlich gewertet. Daher musst du auf dem aufbauen, dessen du dir sicher bist, nämlich dem Geringeren. Und du hast ein Steinchen weggelassen.

Und Allâh weiß es am besten!

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