Ich bin einige Monate schlafen gegangen, ohne das Ischâ-Gebet zu verrichten. Wie kann ich für diese Sünde sühnen? Stimmt es, dass ich das Abendgebet zweimal am Tag verrichten kann, einmal für den jeweiligen Tag und das zweite Mal für das, was ich versäumt habe?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Das Gebet ist nach den beiden Sätzen des Îmân-Bekenntnisses die größte Säule dieser Religion, weil es im Hadîth von Dschâbir (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) heißt: „Zwischen einem Mann und dem Kufr (Leugnen des Islâms) ist das Unterlassen des Gebets“ (Muslim).
Alle Gelehrte, deren Wort als zuverlässig gilt, sind sich einig, dass derjenige, der die Pflicht zum Gebet leugnet, ein Abtrünniger ist, denn die Belege sind in dieser Hinsicht eindeutig.
Was den anbelangt, der das Gebet aus Faulheit unterlässt, so dass er es gar nicht verrichtet, so ist die Mehrheit der Gelehrten unter Mâlikiten, Schâfiiten und Hanbaliten der Auffassung, dass so jemandem drei Tage zur Reue eingeräumt werden sollen wie bei einem Abtrünnigen. Entweder bereut er oder er wird hingerichtet. Nach den Hanbaliten wird er wegen seines Kufrs (Verleugnung) getötet. Nach den Mâlikiten und Schâfiiten wird er nicht aus Kufr sondern aufgrund einer Überschreitung der Grenzen (Hadd) getötet. Hier gibt es eine Meinungsverschiedenheit. Die erste Ansicht ist näher an der Wahrheit, weil sie mit den Scharîa-Belegen übereinstimmt, wie dem Ausspruch des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Zwischen einem Mann und dem Kufr steht das Unterlassen des Gebets.“
Im Hadîth von Buraida sagt der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Der Bund zwischen uns und ihnen (den anderen Menschen) ist das Gebet. Wer es unterlässt, der hat Kufr begangen“ (Ahmad und vier weitere Hadîth-Quellen).
Nach manchen Gelehrten ist es dabei egal, ob ein einziges Gebet oder mehrere unterlassen werden, aufgrund des Sahîh-Hadîths: „Wer das Nachmittagsgebet unterlässt, dessen Taten sind zugrunde gegangen.“ Und das, was die Handlungen zunichtemacht, sind Schirk (Mitgötterei) und Kufr. Dies folgt aus dem Wort des Erhabenen: „Wenn du (Allâh andere) beigesellst, wird dein Werk ganz gewiss hinfällig“ (Sûra 39:65).
Angesichts dieser Gelehrtenaussagen über jemanden, der das Gebet aus Faulheit vernachlässigt, muss jemand, dem so etwas passiert, seinen Îmân erneuern. Diejenigen, für die das Unterlassen des Gebets eine Kufr-Handlung darstellt, sehen kein Nachholen vor, es sei denn als Vorsichtsmaßnahme. So jemand ist verpflichtet, reumütig von seiner Tat abzulassen und zu Allâh umzukehren (Tauba). Damit diese Tauba sich verwirklicht, muss er aufs Tiefste bereuen.
Nach der Mehrheitsmeinung der Gelehrten muss man die Gebete nachholen, die man versäumt hat, falls man ihre Anzahl kennt. Wenn man die Anzahl nicht kennt, holt man so viele nach, bis man sich sicher ist, die Schuld beglichen zu haben. Die Gebete sind dabei unverzüglich nachzuholen, so wie man es vermag − sei es nachts oder tagsüber. Dabei ist die Reihenfolge der verpassten Gebete (erst Fadschr, dann Dhuhr, Asr usw.) zu berücksichtigen. Somit umgeht man die Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten, denn manche sehen die Einhaltung der Reihenfolge zwischen den verpassten Gebeten als Pflicht an und (nur) manche gehen von einer Pflicht des Nachholens aus. So zu handeln ist vorsichtiger und sicherer.
Noch vor allem anderen – abgesehen von den üblichen 5 Pflichtgebeten − musst du dich um dieses Nachholen der Gebete kümmern.
Möge Allâh dich zu dem führen, worin Gutes und Rechtschaffenheit liegen.
Und Allâh weiß es am besten!
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