Wie lautet die Rechtsnorm für die ´Umra im Ramadân für die Mekkaner?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Nach überwiegender Meinung der Gelehrten ist die ´Umra eimal im Leben Pflicht (wenn man dazu fähig ist). Besonders hoch ist ihre Belohnung im Ramadan. Sie gleicht einem Haddsch in Begleitung des Propheten , wie es in einem authentischen Hadîth überliefert ist, wobei es unerheblich ist, ob der Pilger aus Mekka kommt oder nicht. Die Mekkaner sollten besonders oft pilgern, ob im Ramadân oder nicht, weil ihnen dies leichter und einfacher ist.
Im Folgenden werden weitere Vorzüge des Haddsch und der ´Umra genannt: - Der Haddsch ist eine der besten frommen Taten: Gute Taten gibt es reichlich und in den verschiedensten Formen, die sich teilweise in ihrer Belohnung und ihrem Vorzug gegenüber anderen Taten unterscheiden. Da das Leben...
Dr. Alî ibn Abdullâh As-Sayyâh Alles Lob gebührt Allâh. Wir preisen Ihn, suchen...
Seit Allâh, der Erhabene, Seinem leiben Freund Ibrâhîm Frieden sei auf ihm aufgetragen hat, unter...