Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Gemäß den Rechtsgelehrten ist es empfohlen, dass derjenige, der den Verstorbenen ins Grab legt, dabei „Im Namen Allâhs und nach der Vorschrift der Botschaft Seines Gesandten!" sagt, denn es ist von Ibn Umar überliefert, dass der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Wenn ihr eure Verstorbenen ins Grab legt, dann sagt: »Im Namen Allâhs und nach der Vorschrift der Botschaft Seines Gesandten!«“ (Überliefert von Ahmad, At-Tirmidhşî, Abşû Dâwşûd und Ibn Madscha und von Al-Albânî als authentisch eingestuft).
Der Autor von Kaschâfu Al-Qinşâ sagt: „Und wenn man bei der Beerdigung des Verstorbenen ein Bittgebet ausspricht, das für die Situation geeignet ist, dann ist das erlaubt.“ Sa‘şîd ibn Al-Musaiyib sagte: „Ich begleitete Ibn Umar bei einer Beerdigung. Als er den Leichnam niederlegte, sagte er: »O, Allâh! Behüte ihn vor dem Satan und der Qual des Grabs! O Allâh! Lass den Boden sanft unter ihm sein, lass seine Seele hoch steigen und lass ihn Deine Zufriedenheit erlangen!« Umar sagte: »Ich habe es so vom Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken gehört.«“ (Überliefert von Ibn Mâdscha und von Al-Albânî als schwach eingestuft). Von Bilâl wurde überliefert, dass er mit Abû Bakr in einem Grab war. Als er herausgekommen war, wurde er gefragt: „Was hat er [Abû Bakr] gesagt?“ Er antwortete: „Er hat gesagt: »Dir haben ihn die Familie, das Vermögen, die Verwandten und die große Sünde überlassen. Du bist der Vergebende und der Barmherzige. Vergib ihm!«“ (Überliefert von Sa‘îd). Die Überlieferung von Ibn Mâdscha wird in Az-Zawâ‘id kommentiert: „In der Überlieferungskette befindet sich Hammâd ibn Abdurrahmân, in dessen schwachen Rang die Wissenschaftler übereinstimmen.“
Es ist empfohlen, dass man das Bittgebet nach der Beerdigung beim Grab geradestehend ausspricht. Dies erwähnte Ahmad. Er sagte: „Alî und Al-Ahnaf ibn Qais haben dies getan.“ Hierzu überlieferte Uthmân ibn Affân: „Wenn der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken mit der Beerdigung des Verstorbenen soweit war, pflegte er aufzustehen und zu sagen: »Bittet Allâh für euren Bruder um Vergebung und Unterstützung, denn er wird jetzt befragt!«“ (Überliefert von Abşû Dâwşûd und von Al-Albânî als authentisch eingestuft).
Vom Gesagten schließt man, dass das Bittgebet und die Bitte um die Unterstützung für den Verstorbenen nach der Beerdigung empfohlen sind. Dafür ist kein bestimmter Ausspruch Pflicht. Es ist noch empfohlen, dass derjenige, der ihn beerdigt, „Bi-smi-llâhi wa alâ millati rasûli-llâh“ (Im Namen Allâhs und nach der Vorschrift der Botschaft Seines Gesandten) sagt, wie es im oben genannten Hadîth erwähnt ist.