Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh den Gesandten Allâhs, sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wenn die Kinder dieses Mannes unter eine der acht Kategorien fallen, die auf die Zakâ Anspruch haben, und wenn der Besitzer des Geldes keine bestimmte Gruppe genannt hat, dann ist die Auszahlung der Zakâ an diese Kinder erlaubt. Studenten dürfen Zakâ-Gelder beanspruchen, wenn sie einer der acht zakâ-berechtigten Gruppen zuzurechnen sind, wie z.B. Arme, Schuldner und Ähnliche. Der Student muss auch unfähig sein, Geld zu verdienen, oder Studium und Arbeit gleichzeitig zu bestreiten. Der Student muss darüber hinaus fleißig sein und sich mit Wissen beschäftigen, das für die Muslime nützlich ist. Wenn diese Voraussetzungen im Fall der Kinder des erwähnten Mannes erfüllt sind, dann ist nichts dagegen einzuwenden, dass er ihnen einen Teil der Zakâ gibt, die er im Auftrag verteilen sollte. Wenn es sich jedoch um seine eigene Zakâ handelt, darf er sie nicht an seine Kinder auszahlen.