Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Der Muslim darf eine keusche muslimische Frau oder eine keusche Frau von den Leuten der Schrift (Juden und Christen) heiraten. Die Staatsangehörigkeit der Frau spielt hierbei überhaupt keine Rolle. Die Heiratsbedingungen im Fall einer Christin oder Jüdin sind die normalen Bedingungen eines gültigen Ehevertrags:
- Einverständnis der beiden Partner
- Anwesenheit des Vormundes der Braut
- Anwesenheit der Zeugen des Heiratsvertrags usw.
Ob die Ehe in einem muslimischen oder nicht-muslimischen Land geschlossen wird, ist egal.
Ein Verwandter der Frau, der derselben Religion wie sie angehört, schließt in ihrem Namen den Ehevertrag. Wenn sie Muslimin ist, übernimmt das ein muslimischer Verwandter.
Wenn sie keine muslimischen Verwandten hat, so verheiratet sie der muslimische Herrscher oder dessen Stellvertreter. Wenn sie zu den Leuten der Schrift gehört, so verheiratet sie ein bevollmächtigter Vormund, der derselben Religion wie sie angehört, wobei dieser wiederum eine Person derselben Religion zur Eheschließung bevollmächtigen kann.
Wir müssen hier darauf hinweisen, dass es einem Muslim nicht zu empfehlen ist, eine Frau von den Leuten der Schrift zu heiraten, da diese Ehe die Religion und den Charakter der Kinder beeinflusst und noch andere negative Folgen hat.
Und Allâh weiß es am besten.