Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Eine Frau in der Menstruationszeit darf den Leichnam einer Frau waschen. Wir kennen weder aus dem Qurân noch aus der Sunna einen Beleg, der dies untersagt. Wir kennen auch keinen Gelehrten, der das für verboten gehalten hat. Dennoch wurde von einigen der rechtschaffenen frühen Gelehrten wie Al-Hasan Al-Basrî und Ibn Sîriîn überliefert, dass sie es verabscheuten, dass eine menstruierende Frau oder ein Mann im Zustand der großen rituellen Unreinheit (Dschanâba) eine Tote oder einen Toten wäscht. (Überliefert von Ibn Abû Schaiba).
Ibn Abû Schaiba überlieferte ferner nach einer Aussage von Atâ', dass dieser sagte: "Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass ein Leichnam von einer menstruierenden Frau oder einem Mann im Zustand der großen rituellen Unreinheit gewaschen wird.“ ´Alqama wurde gefragt, ob eine menstruierende Frau Leichname waschen dürfe, und er meinte, es sei nichts dagegen einzuwenden.
Und Allâh weiß es am besten.