Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn der Welten, und möge Allâh unseren Propheten Muhammad und dessen Familie und all dessen Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Es gibt unter den Rechtsgelehrten zahlreiche Meinungen darüber, ob man noch verantwortlich ist, wenn man die Zakâ entrichtet hat und diese verloren gegangen ist oder beschädigt wurde, bevor sie zum Zakâ-Berechtigten gelangt ist. Wir sind in diesem Fall der Meinung, dass man die Zakâ vorsichtshalber nochmals abgibt, um der Verantwortung gerecht zu werden.
Demnach sollte deine Mutter besser nochmals die Zakâ entrichten. Wenn dein Bruder die Tasche nicht auf Grund von Nachlässigkeit verloren hat, ist er für das verlorene Geld nicht verantwortlich. Wenn das Geld durch Fahrlässigkeit verloren ging, ist er zur Zahlung verpflichtet. Die Rechtsgelehrten haben audrücklich erwähnt, dass der Stellvertreter nicht für das garantiert, was bei ihm zu Schaden kommt, solange er nicht fahrlässig gehandelt hat. Er braucht keinen Schwur abzulegen, solange es kein Gerichtsverfahren gibt. Käme es zu einem Gerichtsverfahren, sollte seine Aussage mit dem Schwur angenommen werden, dass er nicht nachlässig war.
Und Allâh weiß es am besten!