Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Das bloße Gespräch über Internet macht generell das Fasten nicht ungültig. Entstehen durch dieses Gespräch zwischen Mann und Frau jedoch Lust und Erregung und kommt es zur Ejakulation, wird das Fasten ungültig. Die Mehrheit der mâlikitischen Rechtsschule ist der Ansicht, dass auch durch den Ausfluss des Präejakulats das Fasten ungültig wird, doch wiederspricht ihnen die allgemeine Mehrheit der Gelehrten, die dies nicht so sehen. Auch Scheich Al-Islâm Ibn Taimiyya zieht die zweite Meinung vor.
Des Weiteren ist das Gespräch zwischen Mann und Frau, das Lust hervorruft,verboten, vor allem während des Fastens.