Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Die gültige Ehe hat bestimmte Voraussetzungen. Dazu zählen der Vormund und die Zeugen.
Im Falle, dass die Frau keinen muslimischen Vormund hat, kann der muslimische Richter den Ehevertrag schließen oder jemand, der stattdessen von einer der islâmisch anerkannten Behörden dazu berufen wird. Die Frau darf auch einen Muslim auswählen, der ihren Ehevertrag schließen kann.
Demnach ist dieser Ehevertrag gültig, wenn du den Vater deines Ehemannes als Vormund akzeptiert hast, um deine Ehe zu schließen.
Falls du diese Vormundschaft nicht akzeptierst und ihn nicht angenommen hast, oder die Ehe ohne Vormund geschlossen worden ist, dann ist die Ehe ungültig.
Der Ehevertrag kann dann erneuert werden, indem du einen Muslim auswählst, der die Ehe schließen kann.
In Bezug auf das Eheverhältnis einer derart ungültigen Eheschließung gibt es keine Sünde - wenn Allâh es will.
Wenn es ein Kind gibt, dann kann es dem Vater zugesprochen werden, weil die Wahrscheinlichkeit der Abstammung besteht.
Falls die Ehe ohne Vormund geschlossen worden ist, dann kannst du die Rechtsschule von Abû Hanîfa befolgen, die den Vormund für die Gültigkeit der Ehe nicht voraussetzt.
Somit ist die Ehe gültig und der Vertrag braucht nicht erneuert zu werden. Es ist aber vorzuziehen, den Vertrag zu erneuern, denn die überwiegende Meinung bei den Gelehrten besagt, dass der Ehevertrag einen Vormund voraussetzt.
Und Allâh weiß es am besten.