Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Der Haddsch-Pilger ist dazu verpflichtet, sich an den Festtagen den überwiegenden Teil der Nacht in Minâ aufzuhalten. Tagsüber ist er dazu nicht verpflichtet.
Es ist aber besser, dort zu verweilen, weil man somit der Sunna des Propheten folgt.
Und Allâh weiß es am besten.