Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wenn sich ein Ifrâd-Pilger oder ein Qirân-Pilger am neunten Dhû Al-Hiddscha direkt nach Arafa begibt, und Makka erst am Opferfest betritt, dann verrichtet er nur den Tawâf Al-Ifâda und braucht den Tawâf Al-Qudûm nicht nachzuholen. Einige Gelehrte, unter ihnen auch die Hanbalîten, vertreten die Ansicht, dass es sich für einen Pilger empfiehlt, den Tawâf Al-Qudûm vor dem Tawâf Al-Ifâda durchzuführen.
Was die Zeit für den Aufenthalt in ´Arafa betrifft, so meinen die meisten Rechtsgelehrten, dass sie ab Mittag des neunten Dhû al Hiddscha beginnt. Ibn Hanbal meinte hingegen, dass sie ab der Morgendämmerung dieses Tages beginnt.
Alle Rechtsgelehrten stimmen darin überein, dass sich diese Zeit bis zur Morgendämmerung des zehnten Dhû Al-Hiddscha erstreckt. Dabei stützen sie sich auf eine Überlieferung von Urwa Ibn Mudarris, in der es heißt: ,,Der Prophet ) sagte: ,,Wer dieses unser Festgebet mitverrichtet und mit uns bleibt, bis (nach Muzdalifa) aufbrechen und sich in Arafa aufhielt, egal ob untertags oder in der Nacht, der führt somit seinen Haddsch zu Ende und kann sich unbesorgt das im Ihrâm Verbotene wieder erlauben.“ (Musnad Ahmad und in den Sunna-Werken, von At-Tirmidhî, Ibn Hibbân, Ad-Dâraqutnî und Al-Hâkim: Authentisch)
Hinsichtlich der Frage, ob der nächtliche Aufenthalt in ´Arafa eine Pflicht, empfohlen oder Elementarpflicht ist, sind die Gelehrte unterschiedlicher Meinung. Um diese Meinungsverschiedenheit zu vermeiden und ein ruhiges Gewissen zu haben, empfiehlt es sich für einen Pilger, sich sowohl am tagsüber als auch einen Teil der Nacht in Arafa zu befinden.
Allâh weiß es am besten.