Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Wir wollen auf folgende wichtige Punkte hinweisen:
1. Die Versorgung des reichen Sohnes für seine armen Eltern ist Pflicht. Er darf also nicht seinen Vater unterstützen mit der Absicht dass sein Vater ihn dadurch vor den anderen Geschwistern (bei der Verteilung) bevorzugt.
2. Wenn der Sohn den Eltern etwas Gutes schenkt, wie z. B. ein Gebäude, so gehört dieses Gebäude danach beiden Elternteilen und ist deren Eigentum.
3. Der Vater muss gerecht bei der Verteilung sein. Und er darf niemanden vor dem anderen bevorzugen, außer wenn es einen akzeptablen Grund gibt. Dazu sagt Ibn Qudâma möge Allah sich seiner erbarmen: „Der Vater darf jemanden bevorzugen, wenn eines seiner Kinder z.B. in Not lebt, eine chronische Krankheit hat, blind ist oder viele Nachkommen besitzt. Oder wenn sich eines der Kinder mit dem Streben nach Wissen oder anderen Vorzügen beschäftigt . So darf der Vater das Eigentum auch einem seiner Kinder verwehren, wenn z.B. das Kind große Sünden begeht und Neuerungen in die Religion bringt oder das Eigentum, das er von dem Vater nehmen wird, für eine Sünde benutzen will oder für diese Sünde Geld ausgeben will. So ist von Ahmad überliefert, dass es erlaubt ist, einigen seiner Kinder den Besitz zu verwehren“ Mughnî 605/5.
Was deine Aussage „So schrieb mein Vater das Haus auf mich und meinen Bruder hinsichtlich Verkauf und Kauf“ angeht:
Wenn dein Vater dir und deinem Bruder das Haus verkauft hat, weil er euch liebt und dies zum Nachteil deiner Geschwister getan hat, so ist dies nicht erlaubt, es sei denn, es gibt einen der Rechtfertigungsgründe, die wir aufgezählt haben.
Und Allâh weiß es am besten.