Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Falls du das Wasser im Zustand des Zweifels zu dir genommen hast, ob es noch Tag war, du also geschwankt hast zwischen zwei Meinungen, nämlich ob die Sonne bereits untergegangen war oder nicht, so bestand weiterhin die Pflicht, diesen Tag zu Ende zu fasten, weil der Grundausgangspunkt ist, dass es noch Tag ist und dieser Grundausgangspunkt nur verändert wird, wenn man absolut sicher ist, dass es bereits Abend ist.
Falls du das Wasser aber im Glauben getrunken hast, die Sonne sei wirklich untergangen, und diese Meinung als stärker ansiehst, brauchst du diesen Tag nicht zu wiederholen, da deine Annahme nicht durch das Gegenteil entkräftigt wurde.
Und Allâh weiß es am besten.