Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Das Adoptionsverbot erfolgte im Jahr fünf nach der Hidschra und laut einer anderen Aussage im Jahr vier nach der Hidschra. Hierbei handelt es sich um das Jahr, in dem die „Schlacht der Ahzâb (Gruppierungen)“ stattfand und die Heirat des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) mit der Mutter der Gläubigen Zainab bint Dschahsch stattfanden. Als er sie heiratete, sagten die Heuchler: „Muhammad hat die Ehefrau seines Sohnes geheiratet!“
Hierauf offenbarte Allâh die Verse, die das Adoptieren für ungültig erklären. Der Hocherhabene sagt: „Muhammad ist nicht der Vater irgendjemandes von euren Männern, sondern Allâhs Gesandter und das Siegel der Propheten. Und Allâh weiß über alles Bescheid“ (Sûra 33:40).
Ferner sagt der Hocherhabene: „… Als dann Zaid keinen Wunsch mehr an ihr hatte, gaben Wir sie dir zur Gattin, damit für die Gläubigen kein Grund zur Bedrängnis bestehe hinsichtlich der Gattinnen ihrer angenommenen Söhne, wenn diese keinen Wunsch mehr an ihnen haben. Und Allâhs Anordnung wird (stets) ausgeführt“ (Sûra 33:37).
Der Hocherhabene sagt außerdem: „Nennt sie nach ihren Vätern; das ist gerechter vor Allâh. Wenn ihr ihre Väter nicht kennt, dann sind sie eure Brüder in der Religion und eure Schützlinge. Es ist für euch keine Sünde in dem, was ihr an Fehlern begeht, sondern was eure Herzen vorsätzlich anstreben. Und Allâh ist Allvergebend und Barmherzig“ (Sûra 33:5).
Al-Baghawî schreibt in seiner Exegese: „Und Er hat eure angenommenen Söhne nicht zu euren wirklichen Söhnen gemacht. Als der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) Zainab bint Dschahsch heiratete, die zuvor mit Zaid ibn Hâritha verheiratet war, sagten die Heuchler: ‚Muhammad hat die Ehefrau seines Sohnes geheiratet und verbietet es den anderen!‘ Hierauf offenbarte Allâh diesen Vers und hob das Adoptionsrecht auf.“
Ibn Kathîr sagt in seiner Prophetenbiografie: „Die Grabenschlacht erfolgte gemäß der bekanntesten Meinung im Schawwâl des Jahres fünf nach der Hidschra oder im Jahr vier nach der Hidschra nach einer weiteren Aussage.“
Ibn Âschûr sagt in seiner Interpretation der Sûra Al-Ahzâb (Sûra 33): „Laut Abû Ishâq wurde diese Sûra zum Ende des Jahres fünf nach der Hidschra geoffenbart. Dieser Meinung folgte auch Ibn Ruschd in Al-Bayân wa At-Tahsîl. Ibn Wahb und Ibn Al-Qâsim überlieferten von Mâlik, dass sie im Jahre vier nach der Hidschra offenbart wurde, sprich im Jahr der Schlacht der Ahzâb.“
Ibn Al-Qayyim war fest davon überzeugt, dass die Schlacht der Ahzâb im Jahre fünf nach der Hidschra stattfand.