Der Lobpreis ist Allâhs des Herrn der Welten und möge Allâh unseren Propheten Muhammad und dessen Familie und all dessen Gefährten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wenn der Mann die Scheidung ausspricht, ist sie sofort gültig, ungeachtet dessen, ob dies unter Zorn stattfand, da der Zorn den Verstand nicht beeinträchtigt und somit eine Scheidung nicht ungültig werden lässt.
Das wiederholte Aussprechen der Scheidung hat folgenden Zweck:
Entweder dient dies der Bestätigung und Bekräftigung der einmaligen Scheidung, oder es soll tatsächlich zum Ausdruck bringen, dass der Mann drei Scheidungen vollzieht. Wenn er also zum Beispiel sagt: „Du bist geschieden, geschieden, geschieden!“, dann versteht man dies als Bestätigung einer einmaligen Scheidung. Hierbei ist jedoch die Absicht des Mannes zu beachten. Wenn er bei einer solchen Aussage tatsächlich nicht die Bestätigung, sondern eine dreimalige Scheidung beabsichtigte, oder wenn seine Aussage unmissverständlich als drei Scheidungen zu verstehen ist, wie zum Beispiel: „Du bist geschieden! Du bist geschieden! Du bist geschieden!“, dann zählt dies gemäß seiner Absicht bei einigen Gelehrten als dreimalige Scheidung. Andere zählen dies als eine einmalige Scheidung. Wir vertreten die Meinung, dass es sich dann um drei Scheidungen handelt.
Gemäß unserer Erläuterung handelt es sich jedoch offensichtlich in der Frage um eine einmalige Scheidung und dein Mann kann die Scheidung rückgängig machen, indem er dich wieder in den Ehestand zurückholt, solange du dich in der Wartezeit nach der Scheidung befindest.
Es wäre angebrachter, wenn du mit deinem Anliegen ein nahegelegenes Islamisches Zentrum konsultierst und dem dort anwesenden Gelehrten oder Imam deine Frage ausführlich vorträgst.
Und Allâh weiß es am besten!