Allein an einem Samstag oder Sonntag zu fasten ist nach der korrekten Ansicht der Gelehrten makrûh (verpönt) im Gegensatz zu denen, die behaupten, es sei verboten (harâm). Der Beleg für die Verpöntheit des Fastens am Samstag allein ist die Überlieferung von Ahmad und Abû Dâwûd unter Berufung auf As-Samâ bint Busr, dass der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Fastet nicht am Samstag außer ein Pflichtfasten. Und wenn einer von euch nichts anderes findet als ein Holzstückchen von einem Weinstock oder eine Baumrinde (zum Kauen), dann soll er damit sein Fasten brechen.“ Was das Verpöntsein des Fastens am Sonntag allein anbelangt, so berichtete Ibn Chuzaima in seinem „Sahîh“ von Umm Salama (möge Allâh mit ihr zufrieden sein), dass der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) häufiger am Samstag und Sonntag fastete und zu sagen pflegte: „Dies sind Festtage der Polytheisten, und ich möchte ihnen zuwiderhandeln.“
Dies belegt, dass zusätzlich zum Sonntag ein Tag zuvor oder einer danach gefastet werden soll, es sei denn, der Tag fällt auf einen Tag, an dem man (aus einem anderen Grund; AdÜ) fastet. Die Schâfiiten und Hanafiten gehören zu denjenigen, nach denen ein solches Fasten makrûh ist. Aus den Texten der Hanbaliten geht hervor, dass es makrûh ist, an irgendeinem jüdischen oder christlichen Fest zu fasten oder an einem Tage, der besonders gewürdigt wird − es sei denn, man hat die Gewohnheit, an diesen Tagen zu fasten. Der Grund, warum die Mehrheit der Gelehrten nicht von einem eigentlichen Verbot, sondern von Verpöntheit ausgeht, ist der Beleg im Hadîth, wo vom Fasten von Dâwûd die Rede ist: Er fastete einen Tag und brach das Fasten am anderen. Die Gelehrten sagten: Dies weist darauf hin, dass jemand, der einen Tag fastet und einen Tag das Fasten bricht, zwangsläufig manchmal nur einen Samstag oder Sonntag wählen wird. Diese Schlussfolgerung ist überzeugend und sollte beachtet werden. Diese Regelung gilt auch für das Fasten am Freitag allein.
Und Allâh weiß es am besten!