Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Der Islâm erlaubt keine Beziehung zwischen einem Mann und einer ihm fremden Frau, solange dies nicht im Lichte einer islâmischen Ehe geschieht. Vielmehr hat diese monotheistische Religion alle Türen geschlossen, die zur Verführung von Mann und Frau führen könnten. Sie hat die Zweisamkeit zwischen ihnen verboten und beide dazu verpflichtet, den Blick gegenseitig voneinander abzuwenden. Dies zeigt, dass die Liebe in ihrer heutzutage verbreiteten Bedeutung verboten ist. Dieses Verbot gilt natürlich noch strikter für einen verheirateten Mann und eine verheiratete Frau, weil dies viele Schlechtigkeiten nach sich zieht, deren geringfügigste die Zerstörung der Ehefrau für ihren Ehemann bedeutet. Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer einer Frau ihren Mann oder einem Diener seinen Herrn schlecht macht, gehört nicht zu uns.“ (Überliefert von Abû Dâwûd.)
Daher muss diese Beziehung abgebrochen werden und man muss sich Allâh reumütig zuwenden.