Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Für die Aussage, dass die Nachtreise und der Aufstieg in die Himmelssphären in der Nacht des 27. Radschab stattfanden, gibt es keinen Beleg. Es gibt viele unterschiedliche Gelehrtenmeinungen in Bezug auf das Jahr, den Monat und die Nacht der Nachtreise. Die korrekte Meinung lautet, dass es keinen authentischen Beleg für deren genaue Bestimmung gibt. Dies ist die Meinung der forschenden Gelehrten, wie beispielsweise des Scheichs des Islâm Ibn Taimiya. Dieser wurde gefragt, welcher von folgenden zwei Männern Recht hat: Einer, der behauptet: „Die Nacht der Nachtreise ist besser als die Nacht der Bestimmung (Laila al-Qadr)!“, oder ein anderer, der sagt: „Vielmehr ist die Nacht der Bestimmung besser!“ Hierauf antwortete er wie folgt: „Der Lobpreis gebührt Allâh! Falls derjenige, der behauptet, die Nacht der Nachtreise sei besser als die Nacht der Bestimmung, damit meint, dass in jedem Jahr die Nacht, die der Nacht entspricht, in der der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) auf diese Reise geschickt wurde, für die Umma Muhammads (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) besser sei als die Nacht der Bestimmung, und zwar in dem Sinne, dass das Wachbleiben und die Bittgebete in ihr besser seien als in der Nacht der Bestimmung, so ist zu sagen, dass dies falsch ist, von keinem Muslim geäußert wurde und gemäß aller bekannten Überlieferungen im Islâm eine falsche Aussage darstellt. Dies würde gelten, falls das genaue Datum der Nachtreise bekannt wäre. Was gilt dann erst, wenn es weder für deren Monat noch für bestimmte zehn Tage, in denen sie stattfand, noch für die Nacht an sich einen bekannten Beleg gibt! Vielmehr sind die Überlieferungen diesbezüglich unterbrochen, unterschiedlich und enthalten keine eindeutigen Informationen.“