Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Ein gutes Ende bedeutet gewiss, dass dem anbetend Dienenden vor seinem Tod gewährt wird, sich von Dingen zu enthalten, die seinen Herrn den Erhabenen erzürnen, Sünden und Missetaten zu bereuen, und bereit zu sein, rituelle Handlungen und gute Taten zu verrichten, woraufhin der Tod eintritt, während er sich in diesem guten Zustand befindet.
Der folgende authentische Bericht von Anas ibn Mâlik zeigt dies: „Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: »Wenn Allâh für Seinen anbetend Dienenden Gutes will, setzt Er ihn ein.« Man fragte: »Wie setzt Er ihn ein?« Er erwiderte: »Er gewährt ihm Erfolg dazu, vor dessen Ableben rechtschaffene Werke zu verrichten.«“ (Ahmad, At-Tirmidhî und Al-Hâkim).
Es gibt viele Anzeichen für ein gutes Ende, nach denen die Gelehrten in den islâmischen Quellentexten suchten. Zu ihnen zählen folgende:
- Das Aussprechen des Glaubensbekenntnisses zum Todeszeitpunkt.
- Der Schweiß auf der Stirn während des Sterbens.
- Das Versterben am Vorabend eines Freitags respektive an einem Freitag tagsüber.
- Der Märtyrertod auf dem Schlachtfeld.
Es gibt noch viele weitere Anzeichen, die die Gelehrten erwähnten. Der Gelehrte Scheich Muhammad Nâsiruddîn Al-Albânî () erwähnte diese in seinem Buch Ahkâm Al-Dschanâ'iz.
Gemäß unserem Wissensstand gibt es keinen authentischen Quellentext, der eindeutig besagt, dass das Lächeln zum Todeszeitpunkt zu den Anzeichen für ein gutes Ende zählt. Allerdings lässt sich aus zahlreichen Quellentexten hierauf schließen. Al-Barâ überlieferte, dass der Sterbende, sofern er zu den glücklichen Menschen zählt, gewiss die Engel der Barmherzigkeit mit weißen Gesichtern sieht, die Totenhemden aus dem Paradies und Balsamdüfte aus dem Paradies bei sich haben. Hierauf kommt der Todesengel, setzt sich an seinen Kopf und sagt: „O du Seele, die du Ruhe gefunden hast, komm heraus zu Allâhs Vergebung und Zufriedenheit!“ (Ahmad).
Möglicherweise lächelt der Sterbende aus diesem Grund. Folgender Bericht von Talha ibn Ubaidullâh über eine Gegebenheit, als Umar ihn besuchte, während er im Sterben lag, zeigt dies ebenfalls: „Ich hörte wahrhaftig einen Hadîth des Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) und wurde einzig auf Grund meiner Unfähigkeit daran gehindert, bevor er verstarb (nochmals) danach zu fragen. Ich hörte ihn sagen: »Ich kenne wahrhaftig eine Aussage, die das Gesicht des anbetend Dienenden, sofern er sie zum Todeszeitpunkt ausspricht, sein Gesicht erstrahlen und Allâh ihn aus seiner Not befreien lässt.«“ Da meinte Umar: „Ich weiß ganz gewiss, um welche (Aussage) es sich dabei handelt!“ Da fragte er: „Um welche?“ Er entgegnete: „Kennst du eine gewaltigere Aussage als »Lâ ilâha illa-llâh«, die Aussage, die er (der Prophet) seinem Onkel zum Todeszeitpunkt anordnete?“ Talha erwiderte: „Du hast die Wahrheit gesprochen. Bei Allâh, sie ist es!“ (Ahmad).
Der Beweis in diesem Hadîth ist die Aussage: „...sein Gesicht erstrahlen lässt…“ Allerdings erfolgt dies in Verbindung mit dem Aussprechen des Glaubensbekenntnisses.
Wisse, geehrter Bruder, dass das Auftreten eines Anzeichens für ein gutes Ende nicht notwendigerweise bedeutet, dass man fest davon überzeugt sein kann, dass die entsprechende Person zu den Paradiesbewohnern zählt! Allerdings ist davon auszugehen, dass dies eine gute Nachricht für ihn ist. Auch das Nichtauftreten eines Anzeichens für ein gutes Ende für den Verstorbenen bedeutet nicht notwendigerweise, dass er nicht rechtschaffen war. Dies alles zählt nämlich zu den Angelegenheiten des Übersinnlichen. Wir bitten Allâh um ein gutes Ende für uns und für dich!