Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh Seinen
Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen
Wohlergehen schenken!
Mit dem Ausdruck Urfî-Ehe werden
zwei Arten von Eheschließungen bezeichnet. Dies kann bedeuten, dass die Grundlagen
und Voraussetzungen der Eheschließung erfüllt sind, diese jedoch noch nicht von
einem Gericht beglaubigt wurden. Ist dies damit gemeint, so ist es eine
rechtmäßige Eheschließung und es ist so Allâh will unbedenklich, diese zu
bezeugen und der Aufforderung nachzukommen, wenn dies von einer Person verlangt
wird.
Der Ausdruck kann aber auch
bedeuten, dass ein Mann und eine Frau sich ohne Anwesenheit eines Vormundes der
Frau auf die Ehe einigen. Ist dies damit gemeint, so ist dies grundsätzlich
keine islâmisch legitime Ehe und es ist nicht erlaubt, dies zu bezeugen und auf
die Forderung nach einer Bezeugung einzugehen! Wer dies tut, ist ein Sündiger
und muss reumütig zu Allâh zurückkehren und dies bereuen!
Und Allâh weiß es am besten!