Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken! Und nun zur Frage:
Zu den Bedingungen für die Gültigkeit des Freitagsgebets gehört, dass man es innerhalb der Moschee zu verrichten hat. Es sei denn, die Moschee ist eng, dann ist es erlaubt, das Freitagsgebet außerhalb der Moschee zu verrichten, sofern die Gebetsreihen hintereinander verbunden sind. Ibn Taimiya sagt in Al-Fatâwâ: „Wenn die Reihen der Moschee voll sind, ordnen sich (die Betenden) außerhalb der Moschee in Reihen an. Falls die Reihen hintereinander verbunden sind, bis sie sich zu den Straßen und Märkten ausbreiten, ist ihr Gebet gültig.“
Ein dazwischen befindliches Hindernis macht die Gebetsreihen nichtig. Ibn Taimiya sagt: „Besteht zwischen den Gebetsreihen eine Wand, wobei man die (Vorder-)Reihen nicht sehen, aber den Takbîr (die Worte "Allah ist größer") hören kann, so ist ihr Gebet nach der maßgeblichen der zwei Meinungen der Gelehrten nicht gültig, und zwar für den Fall, dass es dazu keine Notwendigkeit gibt.“
Daher ist es der Fragestellerin nicht erlaubt, das Freitagsgebet in ihrem Haus zu verrichten, auch wenn es in der Nähe von der Moschee liegt.