Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Frau darf einem rechtschaffenen Mann, den sie heiraten möchte, die Ehe vorschlagen. Dies sollte allerdings eher durch einen Mahram (nichtheiratbaren männlichen Verwandten) oder eine Frau aus ihrer oder seiner Familie geschehen.
Wie sich Chadîdscha dem Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) angeboten hatte, schildert Ibn Ishâq wie folgt: „Chadîdscha war eine fest entschlossene, rechtschaffene Frau mit der göttlichen Gabe von Ansehen und Würde. Als Maisara [Sklave von Chadîdscha und Begleiter des Gesandten auf den Reisen] ihr über Muhammad erzählt hatte, holte sie den Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) zu sich und sagte – wie es einige behaupteten: »O Sohn meines Onkels, ich möchte dich heiraten, wegen deiner Verwandtschaft mit mir, deiner guten Stellung in deinem Stamm, deiner Vertrauenswürdigkeit, deines guten Charakters und wahrhaften Rede.« So bot sie sich ihm an. Sie war im Vergleich zu den anderen Frauen aus einer der angesehenen Familien der Quraisch, war tugendhaft und vermögend. Jeder aus ihrem Stamm hätte sie geheiratet, wenn er dazu in der Lage gewesen wäre. Als sie dies dem Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) gesagt hatte, erwähnte er es gegenüber seinen Onkeln, woraufhin sein Onkel Hamza mit ihm zu Chuwailid ibn Asad ging und die Verlobung mit ihr veranlasste, dann heiratete der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sie.“ (Aus: Al-Bidâya wa An-Nihâya von Ibn Kathîr.)