Gelehrtenmeinungen zur Basmala beim Essen und anderen Handlungen: Langform oder Kurzform?

24-10-2024 | IslamWeb

Frage:

Wann sollen wir „Bismillâhi r-Rahmâni r-Rahîm“ (Mit dem Namen Allâhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen) sagen und wann nur „Bismillâh“ (Mit dem Namen Allâhs)?

Antwort:

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Die von dir gestellte Frage wird von den Gelehrten unterschiedlich beantwortet. Manche meinen, dass es in allen Fällen am besten und vollständigsten sei, die Basmala ganz zu lesen, also „Bismillâhi r-Rahmâni r-Rahîm“. Wenn man sich nur mit „Bismillâh“ begnügt, ist das jedoch ausreichend. Andere Gelehrte meinten, dass es Fälle gibt, wo die verkürzte Form belegt ist. Hier nun einige diesbezügliche Gelehrtenzitate:

An-Nawawî schreibt in „Al-Madschmû“: „Die Basmala ist erwünscht (mustahabb) bei der Gebetswaschung, allen Ibâda-Handlungen und bei anderen Verrichtungen, sogar bei der geschlechtlichen Beziehung. Wisse, dass die vollständigste Form der Basmala diese ist: ‚Bismillâhi r-Rahmâni r-Rahîm‘. Sagt jemand nur ‚Bismillâh‘, erhält er zweifellos den Verdienst, die Basmala gesprochen zu haben.“

Al-Hâfidh Ibn Hadschar schreibt in „Fath Al-Bârî“ im Zusammenhang mit dem Brief des Gesandten Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) an Herakleios (den byzantinischen Kaiser): „Im Gegensatz zu anderen wichtigen Angelegenheiten beginnen einige von diesen mit der vollständigen Basmala, wie bei seinen Briefen, während bei anderen die kurze Form der Basmala erwähnt wird: so z. B. bei Beginn der geschlechtlichen Beziehung und beim Schlachten. Bei einigen wird mit einer Formel der Gotterinnerung, die mit ‚Allâhu Akbar‘ verbunden ist, begonnen. Ich habe die Briefe des Propheten an die Könige und andere gesammelt, jedoch findet sich in keinem davon am Anfang der Hamd (Lobpreisung Allâhs), sondern die Basmala.“

Auch sagte er: „Al-Umarî überlieferte einen Hadîth von Abdulazîz ibn Al-Muchtâr unter Berufung auf Abdulazîz ibn Suhaib mit einem grammatikalischen Imperativ: ‚Wenn ihr die Toilette betretet, sagt »Bismillâh, ich suche Zuflucht bei Allâh vor den abstoßenden männlichen und weiblichen Dschinn.«‘ Die Überlieferungskette ist nach den Bedingungen von Imâm Muslim korrekt. Der Text enthält einen Zusatz zur Basmala, den ich in keiner anderen Überlieferung gefunden habe.“

Al-Hattâb Al-Mâlikî erwähnt in „Mawâhib Al-Dschalîl“, dass Al-Fâkihânî im Kommentar zu ‚Ar-Risâla‘ im Kapitel über das Opfer schreibt: „Die Gelehrten meinten: ‚Sagt nicht »Bismillâhi r-Rahmâni r-Rahîm wa s-Salâtu ala n-Nabiyy« (Mit dem Namen Allâhs ... und Segen auf dem Propheten), da dies nicht der passende Ort dazu ist.‘‘ Al-Fâkihânî sagte: „Dies steht im Gegensatz zur Basmala beim Essen, Trinken, der Gebetswaschung, der Qurânrezitation u. a., wo man ‚Bismillâhi r-Rahmâni r-Rahîm‘ sagt. Wenn man nur ‚Bismillâh‘ sagt, ist das für ihn ausreichend. Über das Betreten der Moschee heißt es im Hadîth aber, dass er ‚Bismillâhi wa s-Salâmu ala Rasûlillâh‘ sagte. Bei der geschlechtlichen Beziehung erwähnt der Hadîth, dass er Folgendes sprach: ‚Bismillâhi Allâhumma dschannibnî s-Schaytâna wa dschannibi s-Schaitâna ma razaqtanî‘ (Mit dem Namen Allâhs. Allâh, halte den Schaitân von mir fern und halte den Schaitân fern von dem, was du mir beschert hast). Beim Schließen der Tür und dem Löschen der Lampe wird im Hadîth genannt, dass er ‚Bismillâh‘ sagte. Wenn man sich darauf beschränkt, ist es ausreichend. Nun sollte man schauen, ob es an dieser speziellen Stelle besser ist, die Namen ‚Ar-Rahmân‘ und ‚Ar-Rahîm‘ hinzuzufügen, oder ob man sich mit der kürzeren Form begnügt, so wie der genannte Hadîth verstanden werden kann. Beim Bestatten des Verstorbenen in das Grab bevorzugte Aschhab es, ‚Bismillâh wa alâ Millati Rasûlillâh‘ (Mit dem Namen Allâhs und entsprechend der Religion des Gesandten Allâhs) zu sagen. Wenn man jedoch mit anderen Worten Duâ spricht, ist das ebenfalls in Ordnung.“

Und Allâh weiß es am besten!

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