Belohnung des Gebets unterscheidet sich je nach Mühe

15-10-2017 | IslamWeb

Frage:

Ich arbeite in der Nachtschicht von 22 Uhr abends bis 10 Uhr morgens. Natürlich bete ich das Morgengebet in der Moschee, nachdem ich die ganze Nacht durch meine Arbeit wach war. Erhalte ich für mein Morgengebet dieselbe Belohnung wie derjenige, der den ganzen Tag gearbeitet hat, in der Nacht schläft und zum Morgengebet aufsteht, obwohl er den ganzen Tag gearbeitet hat?
Ich verrichte das Mittags-, Nachmittags- und Abendgebet zusammen, weil ich die ganze Nacht arbeite und tagsüber schlafe. Ist dies erlaubt?

Antwort:

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Die Belohnung einer Anbetungshandlung unterscheidet sich von Person zu Person, wenn die eine mehr Mühe dafür aufbringen muss als die andere. Muslim überlieferte von Âischa  möge Allah mit ihr zufrieden sein, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Deine Belohnung ist lediglich dem Ausmaß deiner Mühe entsprechend.“ Gemeint ist damit deine Anstrengung.

 

Es besteht ein Unterschied zwischen dem Menschen, der seinen Schlaf in seinem gemütlichen Bett unterbricht und extra zum Gebet aufsteht, und jemand anderem, der nicht schläft und sich deshalb auch nicht bemüht.

 

Zwei Gebete zusammen zu verrichten, um zu schlafen, ist nicht erlaubt. Du musst aufstehen und dein Gebet zu seiner Zeit verrichten. Danach kannst du wieder schlafen gehen, wenn du den Schlaf brauchst. Dasselbe gilt für die Person, die tagsüber arbeitet und möglicherweise spät schlafen geht. Auch sie muss rechtzeitig zum Morgengebet aufstehen.

 

Wisse, dass deine Belohnung deiner Mühe entsprechend höher wird, wenn du dich bemühst, aufzustehen und das Mittags- sowie das Nachmittagsgebet zu deren Zeit zu verrichten. Wir möchten dich darauf hinweisen, dass das Abendgebet niemals mit dem Nachmittagsgebet zusammen verrichtet wird, weder auf einer Reise noch eines anderen Grundes wegen, der das gemeinsame Verrichten erlaubt. Das Abendgebet wird lediglich mit dem Nachtgebet zusammen verrichtet, wenn ein Entschuldigungsgrund existiert, der das gemeinsame Verrichten erlaubt, wie die Reise oder der Regen.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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