Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wenn dieser Mann im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und bei Bewusstsein ist und fasten kann, dann ist er verpflichtet, es zu tun. Daher sündigt er, wenn er nicht fastet. Seine Pflicht ist es nachzufasten; allein Bedürftige zu speisen ist nicht ausreichend für ihn, um seine Pflicht erfüllt zu haben. Wenn er jedoch auf Grund seines hohen Alters oder einer Krankheit, die als nicht heilbar gilt, nicht imstande ist [zu fasten], dann muss er für jeden Tag, einen Bedürftigen speisen. Solange er lebt, ist es nicht gültig, wenn man ohne seine Erlaubnis in seinem Namen Essen spendet. Der Beweis für die Verpflichtung zu speisen sind die Worte Allâhs des Erhabenen:
„... Und denjenigen, die es zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt...“ [Sûra 2:184].
Ibn Abbâs sagte:
„Eine Genehmigung kam herab für einen alten Mann und eine alte Frau, die nicht imstande sind zu fasten. Daher speisen sie für jeden Tag einen Bedürftigen.“ (Überliefert von Al-Buchârî.)
Die Menge des gespendeten Essens beträgt einen Mudd an Nahrung für jeden Tag. Dies entspricht circa 750 ml (oder 600 g Weizen) für jeden Tag. Dabei ist es unerheblich, ob das Essen bei einem Mal dreißig Bedürftigen gegeben wird oder ob dreißig Tage lang täglich ein einziger Bedürftiger gespeist wird.
Und diejenigen, die von seinem Zustand wissen, haben die Aufgabe, ihn auf schönste Art und Weise darauf hinzuweisen, wie er sich zu verhalten hat. Sollte er es dann annehmen, ist das Ziel erreicht. Und wenn er nicht darauf eingeht, so ist derjenige, der den Rat erteilt, nicht dafür verantwortlich ihn rechtzuleiten. Allâh ist Derjenige, Der über all diese Dinge waltet.