Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wenn mit dem Schlachten beabsichtigt ist, sich Allâh dem über jeden Mangel Erhabenen zu nähern und Bedürftige zu speisen etc., dann ist es wie jede andere fromme Tat erwünscht. Wenn der Mensch es wegen eines Unglücksfalls gelobt, muss er es erfüllen. Er muss damit so verfahren, wie er es bei seinem Gelöbnis festgelegt hat. Er darf nicht davon essen, außer der Brauch in seinem Land besagt dies.
Wenn der Schlachtende freiwillig opfert, ohne dies gelobt zu haben, dann darf er das Fleisch verteilen, wie er möchte. Er darf davon essen und seine Familie speisen.