Ich werde euch genau erzählen, was mir geschah. Ich arbeite als Elektriker. Der Meister, mein Vorarbeiter, schickte mich, um eine elektrische Klingel zu kaufen, damit sie an der Tür eines Hauses installiert wird. Ich kaufte sie, spielte mit einigen Einzelteilen und zerstörte sie auf diese Weise. Ich behauptete gegenüber meinem Meister, bei dem ich arbeite, dass ich sie in diesem zerstörten Zustand gekauft hätte, um seinem Tadel und dem Abzug des Kaufpreises von meinem Lohn zu entrinnen. Er sagte mir: "Gib diese Klingel dem Verkäufer zurück, denn sie ist kaputt, und bringe eine andere!" Ich tat dies und sagte zum Verkäufer: "Ich habe sie in diesem zerstörten Zustand gekauft." Ich wusste nicht, ob sie repariert werden kann oder nicht. Der Käufer nahm sie zurück. gab mir eine andere und sagte, er werde diese dem Handelsvertreter geben, der die Produkte dieser Fabrik verteilt. Wie lautet die Rechtsnorm hinsichtlich dessen, was ich gemacht habe? Und was soll ich tun?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Du hast dadurch, was du erwähnt hast, zwei Fehler begangen, nämlich deinen Unfug mit der Klingel, bis sie kaputt ging, und deine Lüge bei deiner Aussage. Was den Unfug mit der Klingel betrifft, so gilt das als eine Verschwendung von Geld, die der Prophet in seiner Aussage untersagte: "Allâh hat euch das leere Gerede, viel Fragerei und die Verschwendung von Geld als verwerflich erklärt." Überliefert von Al-Buchârî und Muslim.
Wenn noch dazukommt, dass die Klingel das Eigentum Anderer ist, so ist dies eine weitere Sünde und du solltest dir die Auswirkungen deiner Handlung bewusst machen. Was die Lüge betrifft, so ist bekannt, dass es eine Sünde ist. Deine Pflicht ist nun, bald zu bereuen. Das vervollständigt sich dadurch, dass du den Ladenbesitzer, dem du die Klingel zurückgegeben hast, über die Wahrheit informierst. Wenn er dir verzeiht, ohne den Nachteil auf den Handelsvertreter abzuwälzen, dann hast du keine Schuld mehr. Sonst ist es deine Pflicht, ihm den Preis der von dir zerstörten Klingel zu zahlen und von ihm zu fordern, das Geld dem Handelsvertreter zu geben, sofern er ihm schon die Klingel ausgehändigt hat.
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