Manche Banken verkaufen Metalle wie Eisen, Kupfer etc. auf Raten an ihre Kunden. Sie lassen dem Kunden die Wahl, entweder über die Bank zu verkaufen oder das Metall in Empfang zu nehmen und eigenständig zu verkaufen. Ist dies erlaubt oder nicht? Vielen Dank!
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wenn die Bank das Metall gekauft und erhalten hat und es daraufhin auf Raten mit Gewinn verkauft, ist dies bedenkenlos möglich. Wenn der Kunde seine Ware erhält und sie daraufhin nach seinem Gutdünken verkauft oder andere damit beauftragt, ist dies bedenkenlos erlaubt.
Bleibt nur noch die Frage, ob man den Verkäufer oder andere damit beauftragen darf, die Ware für ihn zu verkaufen, wenn er sie noch nicht empfangen hat.
Die Antwort lautet, dass es ihm nicht erlaubt ist, weil zu den Bedingungen eines vollkommenen Verkaufs das Empfangen der Ware gehört, weil Hakîm ibn Hizâm in einem Hadîth sagte: „Ich sagte: »O Gesandter Allâhs, ich kaufe Waren. Was ist mir davon erlaubt und was verboten?« Er entgegnete: »Wenn du eine Ware kaufst, dann verkaufe sie erst, wenn du sie erhalten hast.«“ (Überliefert von Imâm Ahmad. Der Gelehrte Schu‘aib Al-Arnâ‘ût sagte: „Authentisch aufgrund anderer Überlieferungen.“)
Solange der Verkauf nicht vollkommen ist, ist die Vollmacht nicht korrekt. Der (schafiitische) Gelehrte Al-Mutî‘î sagte in seinem Kommentar zu Al-Madschmû von An-Nawawî: „Was dem Bevollmächtigten für sich selbst verboten ist, ist ihm stellvertretend für andere verboten.“
Gemeint ist damit, dass wenn es dem Bevollmächtigten nicht erlaubt ist, für sich selbst eine Sache zu verkaufen, es ihm ebenfalls nicht erlaubt ist, dies stellvertretend für Andere zu verkaufen. Wir möchten den Fragenden darauf hinweisen, dass man mit diesen Banken nicht zusammenarbeiten darf, wenn es Banken sind, die Zinsgeschäfte abwickeln.
Und Allâh weiß es am besten!
Für mehr Suchoptionen bitte auf Pfeil klicken