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Beenden des Ihrâm-Zustandes der Umra vor dem Haddsch und das Kämmen der Haare und das Duschen

Frage

So Allâh will, werde ich den Pflicht-Haddsch antreten. Ich werde mein Haus im Ihrâm-Zustand verlassen und die Umra verrichten. Darf ich bis zum Haddsch im Ihrâm-Zustand verbleiben? Darf ich mir die Haare kämmen und mich duschen?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Es gibt drei Haddsch-Arten: Tamattu, Qirân und Ifrâd. Tamattu bedeutet, sich in den Haddsch-Monaten für die Umra in den Ihrâm-Zustand zu begeben, nach der Verrichtung der Umra den Ihrâm-Zustand wieder zu verlassen und in Makka zu verweilen, bis man sich im selben Jahr für den Haddsch in den Ihrâm-Zustand begibt.

Qirân ist die Verrichtung der Umra und des Haddsch zusammen in einem einzigen Ihrâm-Zustand. Man verlässt den Ihrâm-Zustand erst nach Beendigung der Haddsch-Riten.

Ifrâd bedeutet, sich lediglich für den Haddsch in den Ihrâm-Zustand zu begeben und den Ihrâm-Zustand erst nach Beendigung der Haddsch-Riten zu verlassen.

Wenn du zuerst die Umra verrichten möchtest, dann ist es ein Tamattu. Du verlässt nach ihr den Ihrâm-Zustand und kannst den Tamattu nur verrichten, wenn du den Ihrâm-Zustand nach dem Verrichten der Umra verlässt. Es ist dir erlaubt, den Ihrâm-Zustand nicht zu verlassen, allerdings musst du dann die Absicht für Qirân oder Ifrâd fassen.

Es ist der Person im Ihrâm-Zustand erlaubt, sich die Haare zu kämmen oder ihren Körper mit etwas zu waschen, was kein Parfüm enthält. Aber wenn sie weiß, dass beim Kämmen Haare ausgerissen werden, ist es verboten. Der Gelehrte Al-Buhûtî ( Allah   erbarme sich seiner ) sagte im Werk Kaschf Al-Qinâ: „Wenn man den Bart oder den Kopf mit Wasser benetzt oder kämmt und ein totes Haar herabfällt, gibt es keine Überlieferung, die ihm etwas auferlegt.“

Imâm Ahmad sagte: „Wenn die Person im Ihrâm-Zustand den Bart mit Wasser benetzt und ein totes Haar herabfällt, muss sie nichts tun (d.h. nichts sühnen). Wenn sie sich sicher ist, dass das durch das Benetzen oder Kämmen herabgefallene Haar noch fest verwurzelt war, muss sie eine Ersatzleistung erbringen (d. h. ein Opfertier als Sühne schlachten).“ (Berichtet von Al-Buhûtî, nicht wörtlich zitiert.)

Und Allâh weiß es am besten!

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