Wie ist es zu beurteilen, dass ein Mann im Ramadân eine Frau angeblickt hat? Ist sein Fasten gültig oder nicht?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Für einen Mann, der im Ramadân eine Frau angeblickt hat, gibt es zwei mögliche Optionen:
1. Er richtet den Blick wiederholt auf die Frau.
Diesbezüglich gibt es wiederum drei mögliche Fälle:
a) Es fließt nichts [an Flüssigkeit wie Samen oder Präejakulat]. Somit wird sein Fasten nach unumstrittener Ansicht nicht ungültig. Dies erwähnte Ibn Qudâma in seinem Werk Al-Mughnî.
b) Es tritt Samenflüssigkeit aus und somit wird das Fasten laut Imâm Ahmad und Mâlik () ungültig, da er ihren Erguss verursacht und sie unter Lustempfindung aus ihm ausgetreten ist und somit die Angelegenheit der Angelegenheit des Kusses ähnelt. Laut As-Schâfi'î wird das Fasten nicht ungültig.
c) Er scheidet durch den wiederholten Blick präejakulative Flüssigkeit [„Lusttröpfchen“] aus. In solch einem Fall wird das Fasten nicht gebrochen, da es keinen expliziten Beweistext gibt, der besagt, dass es gebrochen wird. Und es ist nicht möglich, es analog zum Erguss von Samen zu bewerten, da die präejakulative Flüssigkeit sich hinsichtlich der normen vom Samen unterscheidet. Und so wird es in unveränderter Weise diesem Grundsatz entsprechend bewertet.
2. Er sieht eine Frau und wendet seinen Blick ab. Somit wird sein Fasten nicht ungültig, egal ob er etwas ausscheidet oder nicht, weil es nicht möglich ist, den ersten Blick zu vermeiden, und weil der erste Blick gemäß dem folgenden Hadîth verziehen wird: „Der erste ist dir, der zweite jedoch ist nicht dir.“
Wir erinnern daran, dass der Gläubige aufgefordert ist, seinen Blick vor Dingen, die Allâh verbietet, sowohl im Ramadân als auch zu anderen Zeiten zu senken. Denn Allâh der Erhabene sagt: „Sag zu den gläubigen Männern, sie sollen (einen Teil von) ihre(n) Blicke senken [...]“ (Sûra 24:30).
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