Da in diesen Tagen die Moscheen wegen der Ausbreitung des Corona-Virus geschlossen sind, habe ich zu Hause einen Platz für das Gemeinschaftsgebet eingerichtet, wo ich mit meinem Vater und meinen Brüdern bete. Gilt dieser Platz als echte Moschee, wo ich zum Beispiel vor dem Adhân rechtzeitig erscheinen oder auf den Adhân warten soll und das Gebet zur Begrüßung der Moschee verrichte? Was ist mit den Zeiten, in denen das Gebet normalerweise untersagt ist?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Es spricht nichts dagegen, wenn du in deinem Haus einen Platz für das Gebet reservierst, dort den Adhân ausrufst und mit deiner Familie gemeinsam betest. Dafür erhält man in-schâ Allâh Lohn.
An anderer Stelle haben wir bereits beschrieben, dass die Einrichtung von Gebetsplätzen in den Wohnungen eine Praxis unter den frühen rechtschaffenen Muslimen war. Auch die Sunna weist darauf hin. Wir haben aber auch in zahlreichen Fatwâs klargestellt, dass solche Gebetsplätze nicht als eigentliche Moschee gelten. Sie stehen nämlich nicht allen Muslimen offen.
Ibn Al-Arabî schreibt in „Ahkâm Al-Qurân“: „Das Wort des Erhabenen, ‚die Gebetsstätten Allâhs‘ (Sûra 2:114), macht es erforderlich, dass die Moscheen allen Muslimen offenstehen, die dort Allâh verehren wollen. Nach dem Konsens der islâmischen Gemeinschaft gilt, wenn ein Grundstück für das Gebet reserviert wird, dass es dann nicht mehr seinem Besitzer untersteht, sondern allen Muslimen offensteht und von ihnen als Moschee genutzt wird. Richtet jemand hingegen zu Hause einen Gebetsplatz ein, reserviert diesen für sich selbst und verschließt ihn vor der Allgemeinheit, so bleibt dieser Gebetsplatz sein Eigentum und kann nicht wie eine Moschee beurteilt werden.“
Gebetsräume zu Hause oder am Arbeitsplatz unterliegen nicht dem Urteil für eine Moschee. Bei einer Moschee würde gelten, dass z. B. eine Frau diese während ihrer Periode nicht betreten darf. Auch betet man dort das Begrüßungsgebet der Moschee. Außerdem darf man in Moscheen nicht offen nach verlorenen Gegenständen ausrufen.
Und Allâh weiß es am besten!
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