Ich besitze einen Geldbetrag, habe aber den Tag vergessen, an dem es die Zakat-Erhebungsgrenze erreicht hat (ich weiß nicht, ob es der 25. oder 27. Ramadan im Jahre 2005 war.) Könnt ihr mir sagen, was ich tun soll?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Wenn das Geld die Zakât-Erhebungsgrenze erreicht hat und ein Jahr lang darüber verstrichen ist, muss man dafür Zakat entrichten, was wir in früheren Fatwas bereits erklärt haben. Wenn du den ungefähren Tag kennst, und zwischen zwei Tagen tendierst, dann ist es sicherer für dich und deine Religion und auch besser für die Armen, dass du die Zakât am 25. entrichtest. Wenn nun der 25. Ramadân gekommen ist, so sollst du die Zakât der letzten zwei Jahre verrichten, wenn du im Vorjahr die Zakât nicht entrichtet haben solltest. Außerdem sollst du dich reuevoll Allâh zuwenden.
Wenn nun der eigentliche Zakât-Stichtag doch der 27. gewesen sein sollte, so macht es nichts, wenn du deine Zakât einen oder zwei Tage davor entrichtest. Die Mehrheit der Gelehrten ist nämlich der Meinung, dass man die Zakât auch vor der Frist entrichten darf. Diejenigen unter den Gelehrten, die nicht dieser Meinung folgen, sagen aber, dass es erlaubt sei, die Zakât vor der Frist abzugeben, wenn es sich um einen kurzen Zeitraum vor der eigentlichen Frist handelt. Es besteht kein Zweifel daran, dass ein oder zwei Tage einen kurzen Zeitabschnitt darstellen.
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