Ich habe vor einiger Zeit einen Hadîth über den Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) von jemandem gehört, der weder seine Überlieferungskette noch seine Authentizität kannte. Daher möchte ich Sie nach der Authentizität dieses Hadîth befragen. Er lautet: Eine Frau kam zum Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) und sagte ihm, dass sie gelobt habe, Unzucht zu begehen, wenn sich das, bei dem sie gelobt hatte, verwirklichen würde. Als es geschah, ging sie zum Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) und fragte ihn, was sie tun solle. Er entgegnete ihr, dass sie es tun solle. Aber mit dem leichten Anheben ihres Kleides über ihren Knöchel neben einer Gruppe von Männern würde sie bereits Unzucht begehen.
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Das Zitat, nach dem der Fragende fragt, ist kein Hadîth. Es existiert keine Quelle, die dies belegt. Wer eine Sünde gelobt, der darf sein Gelöbnis nicht erfüllen. Von Al-Buchârî ist in seinem Sahîh-Werk überliefert, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer gelobt, Allâh zu gehorchen, der soll Ihm gehorchen. Und wer gelobt, Allâh gegenüber zu sündigen, der soll Ihm gegenüber nicht sündigen.“
Wer eine Sünde gelobt, der ist zu nichts als der Reue gegenüber Allâh verpflichtet. Dies entspricht der Rechtsschule von Imâm As-Schâfi'î, Imâm Mâlik und den meisten Gelehrten.
Imâm Abû Hanîfa ist der Meinung, dass man zu einer Sühne für seinen Schwur verpflichtet ist, und stützt sich dabei auf folgenden Hadîth: „Kein Gelöbnis auf eine Sünde und seine Sühne ist die Sühne eines Schwures.“ (Überliefert von An-Nasâ'î.)
Die Sünde zu begehen, die man gelobt hat, ist hingegen von keinem Gelehrten überliefert, noch ist es möglich, dass eine vernünftige Person so etwas behauptet.
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