An meiner Hochzeit benutzte ich künstliche Fingernägel. Die Person, die diese für mich anbrachte, hatte beim Anbringen einen sehr starken Kleber benutzt. Damals hatte ich meine Periode. Einen Tag nach meiner Hochzeit reinigte ich mich von der Periode. Ich konnte jedoch die Fingernägel trotz meiner Versuche und der Versuche meines Ehemannes nicht entfernen. Alsdann sagte mein Ehemann zu mir: "Lass sie dran und reinige dich, damit du das rituelle Gebet verrichten kannst! Du bist ja dazu gezwungen." So reinigte ich mich und betete mit ihnen. Nach etwa eineinhalb Tagen fielen sie ab. Wie lautet nun die Rechtsnorm für die rituellen Gebete, die ich mit diesen Fingernägeln verrichtete? Muss ich diese nachholen oder was soll ich tun?
Aller Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Welten und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Bedecken die künstlichen Fingernägel einen Teil – auch wenn nur einen kleinen Teil – der Oberfläche der Nägel oder der Finger und hindern das Gelangen von Wasser an die Haut, müssen diese entfernt werden, wenn man die Gebetswaschung oder die rituelle Ganzkörperwaschung verrichten will. Kannst du diese nicht entfernen, obwohl du dich mit allen erdenklichen Mitteln darum bemühst, streichst du über diese und dein Gebet ist rechtsgültig, denn Allâh mutet einer Seele nur deren Leistungsvermögen zu.
Hindern die künstlichen Nägel nicht den Wasserkontakt zur Oberfläche der Haut, indem das Wasser tatsächlich auf die natürlichen Fingenägel und Finger gelangt, ist die Ganzkörperwaschung rechtsgültig.
Wir machen aber die Fragestellerin darauf aufmerksam, dass die Gelehrten diese künstlichen Fingernägel für unerwünscht erklärten und sogar einige von ihnen diese verbieten. Eine Muslimin soll sich also mit dem Erlaubten verschönern. Das reicht vollkommen aus, und Allâh gebührt der Lobpreis.
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