Mein Vater war ein gütiger Mann und beherrschte den Qurân auswendig. Er suchte regelmäßig Moscheen auf und reiste allein in unser Dorf. Er starb allein zu Hause und lag dort ungefähr zwei Tage lang. Nun möchte ich fragen: Ist das, was ihm widerfuhr, eine Sühne für seine Sünden, um seinen Herrn rein anzutreffen, oder handelt es sich dabei um etwas anderes?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wir bitten Allâh den Hocherhabenen, deinem Vater zu vergeben und sein Grab zu einem Garten des Paradieses zu machen! Wisse, dass man gemäß der Glaubenslehre der Sunniten keinem Muslim definitiv das Paradies oder das (Höllen-)Feuer zuschreiben kann, außer denjenigen, für die die islâmischen Quellen dies belegen, wie beispielsweise die zehn Personen, denen das Paradies bereits zu Lebzeiten versprochen wurde! Allerdings hoffen die Sunniten, dass die Wohltäter unter ihnen das Paradies betreten und den Übeltätern unter ihnen vergeben wird. Ferner zeigen islâmische Quelltexte, dass das Übel und die Heimsuchungen, die dem Muslim im Diesseits widerfahren, eine Sühne für seine Sünden beziehungsweise eine Erhöhung seiner Rangstufe sind. In einem authentischen Hadîth heißt es: „Für jedes Ungemach, das einem Muslim widerfährt, tilgt Allâh etwas von dessen Sünden, selbst für einen Dorn, der ihn sticht.“ (Al-Buchârî und andere). Abû Sa'îd Al-Chudrî berichtete, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wenn dem Muslim Erschöpfung, Krankheit, Sorge, Traurigkeit, Schaden oder Leid widerfahren, ja sogar der Stich eines Dornes, dann tilgt Allâh ihm damit etwas von dessen Sünden.“ (Ahmad). Al-Arnâ'ût erklärte diesen Hadîth für authentisch.
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