Im Ramadân des vorletzten Jahres habe ich einige Tage nicht gefastet aufgrund eines Leidens im Bauch verursacht durch den bösen Blick, wodurch ich weder fasten noch mich richtig bewegen konnte. Ich musste unbeweglich auf dem Bett liegen wie ein Leichnam. Allâh hat mich davon geheilt, gelobt sei Er! Doch das Fasten habe ich noch nicht nachgeholt. Einige Monate nach dem Ramadân habe ich geheiratet, bin schwanger geworden, habe aber eine Fehlgeburt erlitten und konnte wieder einige Tage nicht fasten. Jetzt bin ich schwanger und möchte nachholen, was mir aus dem Ramadân des letzten und vorletzten Jahres obliegt. Aufgrund der Schwangerschaft kann ich das aber nicht und es sind viele Tage, die ich nicht gefastet habe. Darf ich stattdessen für jeden nicht gefasteten Tag eine Spende erbringen?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wir bitten Allâh, dir Genesung zukommen zu lassen, deine Gebrechen zu heilen und es dir mit dem Besten auszugleichen. Du sollst wissen, dass Allâh jemandem, der krank ist und nicht fasten kann, das Aussetzen des Fastens erlaubt hat. Dementsprechend holt jemand all die Tage nach, in denen er das Fasten gebrochen hat, sobald er wieder gesund ist und zwar vor dem Eintreten des nächsten Ramadân. Dies folgt aus dem Wort Allâhs: „Wer von euch jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, der soll eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten)“ (Sûra 2:184).
Wenn du aufgrund einer Krankheit, von der dich Allâh geheilt hat, einige Tage nicht gefastet und diese bis zum Eintritt des folgenden Ramadân nicht nachgeholt hast, obwohl du dazu imstande warst, so musst du sie nachzuholen, sobald es dir möglich ist. Zusätzlich musst du für das Verschieben einen Armen pro Tag mit Speise versorgen.
Was die Tage anbelangt, die du im Ramadân wegen der Schwangerschaft nicht gefastet hast, so gilt für dich, dass du diese Tage irgendwann nachholst, sobald du kannst. Es wäre kein Problem, wenn du das Nachholen hinauszögerst, auch wenn der nächste Ramadân eingetreten ist, falls du nicht dazu imstande bist. Da das Brechen des Fastens im Ramadân bei einem Entschuldigungsgrund zulässig ist, gilt das erst recht für das Verschieben des Nachholens. Wenn du das Nachholen aus einem legitimen Grund heraus verschoben hast, so ist es erst nötig, dieses nachzuholen, wenn du wieder die nötige Kraft dafür hast. Eine Ersatzleistung (Fidya) musst du nicht erbringen.
Und Allâh weiß es am besten!
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