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Wiederholung des Eröffnungs-Takbīrs (Worte "Allāh ist größer") macht das Gebet nicht ungültig

Frage

Eine Frau spricht den ersten Takbīr im Pflichtgebet mehr als zwei- oder dreimal. Ist ihr Gebet ungültig? Vielen Dank!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allāh und möge Allāh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Wenn die Frau diese Handlung absichtlich unternimmt, handelt sie damit schlecht und begeht eine Bid'a (Neuerung in der Religion). Man muss sie ermahnen und ihr deutlich machen, dass ihr Verhalten dem Islām widerspricht! Ihr Gebet ist jedoch gültig.

In Al-Fatāwā Al-Kubrā wurde der Gelehrte Ibn Taimiya ( Allah   erbarme sich seiner ) nach einem schafiitischen Vorbeter gefragt, der den Takbīr mehrmals wiederholt, während die Menschen hinter ihm stehen. Er antwortete: „Aller Lobpreis gebührt Allāh! Die absichtliche Wiederholung des Ausdrucks und des Takbīr sowie das Aussprechen der Absicht ist sowohl bei Imām As-Schāfi'ī als auch bei den restlichen islāmischen Gelehrten verboten. Wer dies tut, handelt schlecht. Wenn er davon überzeugt ist, dass es zur Religion gehört, unterscheidet er sich damit von der Übereinkunft der Muslime. Man muss ihn daran hindern. Und wenn er es nicht unterlässt, gibt es die Meinung, dass er von der Position des Vorbeters abgesetzt wird.“

Wenn die erwähnte Handlung auf Grund zahlreicher Einflüsterung oder Schwäche geschieht, ist dies keine Sünde, weil es unfreiwillig geschieht. Allerdings sollte man der Frau dazu raten, sich nicht dieser Einflüsterung und Schwäche hinzugeben und häufig Zuflucht bei Allāh dem Erhabenen vor der List des Teufels zu suchen.

Und Allāh weiß es am besten!

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