Ist es dem Verlobten erlaubt, mit seiner Verlobten per Telefon oder persönlich zu reden, wenn eine dritte Person anwesend ist? Allerdings ist es gelegentlich kein Mahram (zum Heiraten verwehrter Mann), sondern eine Frau.
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Die Verlobte ist für den Verlobten eine fremde Frau. Er darf mit ihr genauso wenig allein sein wie mit einer anderen fremden Frau. Das Telefongespräch ist im Sinne der Scharia kein Alleinsein. Die Gelehrten haben verschiedene Meinungen über die Erlaubnis, mit ihr in Anwesenheit einer weiteren Frau allein zu sein. Bekannt ist, dass es erlaubt ist, wenn keine Versuchung besteht. Dies ist die Meinung der malikitischen, schafiitischen und hanbalitischen Rechtsschule.
Sie sagen: „Mit einer fremden Frau ist man nicht mehr allein, wenn ein Mahram (unheiratbarer Verwandter) ihrerseits, der Ehemann oder eine vertrauenswürdige Frau anwesend ist. Denn die Anwesenheit dieser Personen verhindert, dass etwas Verbotenes geschieht, wenn man mit ihr allein ist, weil das Alleinsein nicht gegeben ist. Man kann sich bedenkenlos über normale Dinge unterhalten, wenn Verführung auszuschließen ist und es gemäß der Scharia einen Grund gibt, der zum Gespräch einlädt.
Und Allâh weiß es am besten!
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